Bio in aller Munde?
Zurzeit nutzen 3.972 Unternehmen das Bio-Siegel auf 63.308 Produkten.
(Stand: 1. Oktober 2011, Quelle: www.bio-siegel.de)
Fest steht: Bio-Lebensmittel sind gefragt wie nie zuvor. Man findet sie natürlich im regionalen Biomarkt, aber auch konventionelle Supermarktketten haben längst das Interesse der Verbraucher an Bio-Qualität erkannt und stocken die Regale auf. Ein näherer Blick auf die Verpackung bzw. das Etikett kann allerdings verwirren: eine Vielzahl an Siegeln und sonstigen Kennzeichen tut sich auf und lässt fragen: Ist Bio nicht gleich Bio? Bio ist gesetzlich festgelegt! Sogar europaweit. 1993 trat die EG-Bio-Verordnung (EWG Nr. 2092/91) in Kraft und damit auch das Ende irreführender Formulierungen auf den Produkten. Bis dahin durfte jeder schreiben was er wollte.
Begriffe wie „Bio“ und „Öko“ sind seitdem rechtlich geschützt. Dazu zählen auch Umschreibungen wie „biologisch-dynamisch“ oder „aus kontrolliert biologischem Anbau“. Diese Regelungen gelten jedoch nur für Lebensmittel. Kosmetik-, Gesundheits- und Wellnessprodukte sowie Biogas haben keine gesetzliche Vorgaben. Vorsicht ist geboten bei den Kennzeichnungen „integrierter Landbau“, „aus kontrolliertem Anbau“, „umweltschonend“, „aus alternativer Haltung“, „naturnah“, „unbehandelt“, oder „kontrolliert“. Diese Bezeichnungen weisen nicht auf eine Produktion oder Verarbeitung im Sinne des ökologischen Landbaus hin.
Absolute Pflicht auf dem verpackten und in Europa verkauften Bio-Produkt ist dabei die Kontrollnummer: Über diesen Code kann die zuständige Kontrollstelle ermittelt und zurückverfolgt werden, woher die Zutaten stammen. Der Aufbau der Kennzeichnung auf der Verpackung ist immer gleichbleibend:
AB-CDE-123 (z.B. DE-ÖKO-001)
AB
Der Platzhalter AB steht für den ISO-Zweibuchstaben-Code des Landes, in dem die Kontrollstelle das Produkt zertifiziert hat – zum Beispiel DE für Deutschland oder AT für Österreich.
CDE
Bio-Hinweis wie ÖKO (z.B. in Deutschland) oder BIO (z.B. die Niederlande). Nur biologische Erzeugnisse, die der EU-Bio-Verordnung entsprechen, dürfen diese Namen tragen.
123
Steht für die Codenummer der jeweiligen Kontrollstelle.
Dazu kommen noch Infos zur Herkunft eines Erzeugnisses oder seiner landwirtschaftlichen Rohstoffe. Folgendes ist möglich:
EU-Landwirtschaft:
Steht für den Anbau innerhalb der EU
Nicht-EU-Landwirtschaft:
Steht für den Anbau außerhalb der EU
EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft:
Zusammensetzung aus beiden
Landesname:
Steht für den Anbau im jeweilig aufgedruckten Land
Die Kontrolle der Einhaltung der EU-Richtlinien beim Erzeuger erfolgt mindestens einmal jährlich durch eine der zugelassenen Öko-Kontrollstellen, die wiederum unter staatlicher Aufsicht stehen. Weiterhin müssen laut aktueller EU-Bio-Verordnung mindestens 95% der Zutaten aus biologischem Anbau stammen. Wasser, Salz, Hefe und Zusatzstoffe dürfen bei der Berechnung außen vor bleiben. Und: Das EU-Kontrollverfahren schreibt jährliche Kontrollen nicht nur für die Erzeuger, sondern auch für Importeure und Verarbeiter vor.
Die wichtigsten Bio-Siegel und ihre Bedeutung:
Pflicht seit dem 1. Juli 2010 für alle vorverpackten und in der EU hergestellten Bio-Lebensmittel
Das deutsche Bio-Siegel darf weiterhin verwendet werden
Verband für organisch-biologischen Landbau e.V.
Die Marke der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise
Verband für ökologischen Landbau e.V.
Verband für ökologischen Landbau und gesunde Ernährung
Vereinigung ökologischer Landbau
Ökologischer Landbau
Bundesverband Ökologischer Weinbau e.V.













